Mitgliedschaftsregelung
Viele Eltern, deren Kinder unsere Einrichtungen besuchen, sind Mitglied unseres
Vereins.
Ohne Mitglieder würde es unseren Verein, der Träger der Einrichtungen ist,
nicht geben.
Durch eine Mitgliedschaft haben Sie die Möglichkeit, auf der
Mitgliederversammlung der Satzung entsprechende Entscheidungen mitzutreffen.
Die Vereinssatzung händigen wir Ihnen auf Wunsch gerne aus.
Aktive Mitglieder leisten in unseren Einrichtungen auch Arbeitsstunden. Hiermit
unterstützen Sie die Arbeit in den Einrichtungen und tragen so zu einem
lebendigen Miteinander der Kinder, der Eltern und auch der Mitarbeiter bei.
Nicht zuletzt leistet auch der Vorstand seine Arbeitsstunden, so dass Sie bei
gemeinsamen Aktivitäten die Möglichkeit der Kommunikation ausschöpfen können.
Die Regelungen über die Mitgliedsbeiträge und der Arbeitsstunden finden Sie in
unserer Satzung und in unseren Aufnahmebedingungen und Informationen
unserer Kindertagesstätten.